37. Int. Winterwanderung
in Teunz am 4. und 5. Dezember 2010
Schirmherr: 1.Bürgermeister Norbert Eckl
Ehrenschirmherr Altbürgermeister Josef Klier

Unsere Medaille 2010
Hinweise zur Veranstaltung:
1. Teilnahme:
Die
Veranstaltung wird für das Internationale Volkssportabzeichen ohne
Sollzeiten gewertet und nach den Richtlinien des Deutschen
Volkssportverbandes e.V. (DVV) im IVV durchgeführt. Mit der Meldung zu
dieser Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die Richtlinien des DVV an. Er
verpflichtet sich, die sportlichen und Umwelt schützenden Grundsätze
einzuhalten.
2. Start und Ziel:
Grundschule Teunz
3.
Startzeiten:
Samstag von
12.00 bis 14.00 Uhr - Sonntag von
07.00 bis 12.00 Uhr Zielschluss: Samstag 16.00 Uhr /
Sonntag 15.00 Uhr
4. Streckenlänge:
5 km und 10
km
5. Auszeichnung:
Engel mit Quarzuhr (incl. Batterie) in 2facher Sortierung
6. Teilnehmergebühren:
1,50 € für
Teilnehmer, die den IVV-Wertungsstempel erwerben wollen, der für das
Internationale Volkssportabzeichen gewertet wird. 3,80 € bei gewünschter
Auszeichnung einschließlich IVV-Wertungsstempel.
7. Voranmeldungen:
Meldeschluss für Medaillen 15. November 2010
Einzel-
und Gruppenmeldung bis spätesten 27. November 2010 durch Einzahlung der
Teilnehmergebühren auf das Konto Nr. 640 1228 bei der Raiffeisenbank im Naabtal e.G.
(BLZ 750 691 71) mit Name und kompletter Adresse, sowie Streckenlänge auf
einer Liste für Gruppenmeldungen. Für Einzelmelder sind ebenfalls Name und
vollständige Adresse erforderlich.
8. Versicherungen:
Die
Veranstaltung ist über den DVV gegen Haftpflichtansprüche Dritter
versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Start- und
Zielgelände und die markierten Strecken. Es besteht eine
Unfallversicherung für Teilnehmer. Hierbei gilt der Versicherungsschutz
für Unfälle, die sich während der Veranstaltung auf den markierten
Strecken ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz einer gültigen, mit
Namen und vollständiger Adresse versehenen Startkarte ist. Eine Haftung
bei Unfällen außerhalb der markierten Strecke ist ausgeschlossen. Die
Versicherungsleistungen und der Meldebogen liegen beim Veranstalter vor.
9. Kontrollstellen:
Die erworbene
Startkarte ist auf der Strecke mitzuführen und an den Kontrollstellen zur
Kennzeichnung persönlich vorzulegen. Teilnehmer mit mehreren oder nicht
ausgefüllten Startkarten werden zurückgewiesen.
10.
Verpflegung:
Jeder Teilnehmer
mit einer gültigen Startkarte erhält an den Kontrollstellen kostenlos
Suppe.
11. Auszeichnung und IVV-Wertung:
Der
IVV-Wertungsstempel wird nach absolvierter Strecke nur bei persönlicher
Vorlage und namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und Wertungsheft
erteilt, wenn alle Streckenkontrollstempel vorhanden sind. Die
Veranstaltung wird gemäß den Vergaberichtlinien für das Internationale
Volkssportabzeichen gewertet. Teilnehmer mit mehreren Startkarten werden
zurückgewiesen. Der IVV-Wertungsstempel wird ausschließlich in
verbandseigene Wertungshefte vergeben. Für jede Veranstaltung gibt es nur
einen IVV-Teilnahmewertungsstempel. Wird die Strecke mehrmals absolviert,
ist jeweils eine eigene Startkarte erforderlich. In das IVV-Wertungsheft
(Kilometerwertung) wird bei allen Teilnehmern die tatsächlich
zurückgelegte Strecke eingetragen.
12. Sanitätsdienst:
Der Sanitätsdienst
erfolgt durch das BRK
Oberviechtach.
13.
Verantwortlicher:
Hans Pfannenstein,
Fichtenweg 12, 92552 Teunz Fax 0 96 71 / 91 83 36
Email: Hans.Pfannenstein@freenet.de
14.
Auskunft:
Siegmund Dirscherl, Fichtenweg 12, 92552 Teunz Tel. 0 96 71/ 33 17
16. Wichtige
Hinweise:
Werbung
für Veranstaltungen, die für das Internationale Volkssportabzeichen
gewertet werden, sind auf dem Start- und Zielgelände erlaubt. Gewerbliche
Verkaufsstände Dritter sind nur zulässig, soweit sie für die
Gemeinnützigkeit des Veranstalters unschädlich sind. Abfälle bitte nur in
die bereitgestellten Abfallbehälter werfen. Bei der Überquerung bzw. der
Benutzung von Straßen ist die StVO zu beachten. Wegen Tollwutgefahr sind
Tiere an der Leine zu führen. Rauchen ist im Wald verboten.
Bei Schnee und Eis werden die Wanderwege nicht gestreut oder geräumt.
Wurde die Startgebühr überwiesen, ist der Einzahlungsbeleg mitzubringen.
Nicht abgeholte Startkarten verfallen ohne Anspruch auf Rückerstattung der
Gebühr oder Aushändigung der Auszeichnung.
17. Ehrenpreise
Gruppenpreise für vorangemeldete Gruppen ab 30 Teilnehmer.
Ehrenpreise für die 10 stärksten Gruppen.
Vergabe der Ehrenpreise am Sonntag um 10.30 Uhr
18. Gottesdienst:
Sonntag 10.00 Uhr in der
Pfarrkirche in Teunz
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.